Steuergesetzrevision

Der Kanton Zug verzeichnet seit Jahren hohe Überschüsse. Allein letztes Jahr lag dieser bei über 310 Millionen Franken, während das Eigenkapital rund 2.6 Milliarden Franken beträgt. Weil der Kanton laufend mehr Steuern einnimmt, als er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, soll die Bevölkerung gezielt entlastet werden.

Mit der geplanten Steuergesetz-Revision sollen die persönlichen Abzüge sowie die Abzüge für Kinder, Rentnerinnen und Rentner, Versicherungs- und Krankenkassenprämien erhöht werden. Zusätzlich ist eine befristete Senkung des kantonalen Steuerfusses von 82 auf 78 Prozent für die Jahre 2026 bis 2029 vorgesehen. Die damit verbundenen Mindereinnahmen sind für Kanton und Gemeinden tragbar.

Die Revision steht im Zusammenhang mit weiteren Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung des Standorts Zug: So übernimmt der Kanton in den Jahren 2026 und 2027 weiterhin 99 Prozent der Spitalkosten und unterstützt die Gemeinden beim Erhalt und Ausbau der Trinkwasser- und Abwasserversorgung.

Die vorgeschlagenen Anpassungen entlasten insbesondere den Mittelstand sowie die KMU und schaffen echten Mehrwert für alle.

2xJA zur Steuergesetzrevision und zur Standortentwicklung
sind breit abgestützt und werden unter anderem von Regierungs- und Kantonsrat befürwortet.

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