Zug, 11. Oktober 2023

Das Zitat von Benjamin Franklin, einem der Gründerväter der USA, macht deutlich: Steuern sind beinahe so alt wie die Menschheit schon die Ägypter erhoben Abgaben auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, die Römer besteuerten vornehmlich die Bewohner der eroberten Gebiete und schonten damit die Geldbörse der Bürger Roms, allerlei wunderliche Steuern wie eine Bartsteuern, eine Jungfernsteuer oder Fenstersteuer wurden im Mittelalter und der frühen Neuzeit erhoben. Und auch wenn es nicht immer den Anschein hat, wurde unser Steuersystem über die Zeit hinweg rationalisiert. Steuern dienen heute dazu, öffentliche Güter wie Infrastruktur, Bildung, oder Sicherheit bereitzustellen, die wir als Individuen nicht erbringen könnten, oder es bezweckt die Lenkung eines Verhaltens, wie die CO2-Abgabe. Dabei gilt, dass die Steuereinnahmen die Staatsausgaben langfristig decken müssen. Wenn die Steuereinnahmen die Staatsausgaben langfristig übersteigen, wie dies im Kanton Zug der Fall ist, besteht offensichtlich ein Ungleichgewicht. Die Schuldenbremse sieht vor, dass über eine Periode von 8 Jahren weder übermässige Überschüsse noch Schulden aufgebaut werden. Denn anders als bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen ist es nicht notwendigerweise ein Erfolgsindikator, wenn ein Staat über lange Perioden hinweg Überschüsse generiert.

Einerseits werden Anreize gesetzt, mit den sprudelnden Steuergeldern unnötige Projekte zu realisieren, die nicht Teil der Staatsaufgaben sind, andererseits fehlt den Haushalten das Geld für private Ausgaben, die gerade angesichts der steigenden Krankenkassenprämien und hohen Mieten inskünftig die Steuerzahlen noch stärker belasten werden. Die Steuerrevision gibt einen Teil dieser zu viel eingenommenen Steuererträge entsprechend wieder an die Bevölkerung zurück.

Die Steuerrevision setzt dabei an drei Hebel an: Die Einkommenstarife werden gesenkt, um den Mittelstand zu entlasten, die Betreuungsabzüge für Kinder werden erhöht und die Vermögenssteuer linear gesenkt. Bei letzterer Anpassung wäre aus liberaler Sicht eine kreativere Lösung erwünscht gewesen, die nicht einfach linear die Vermögenssteuern senkt, sondern die Vermögenssteuer abhängig macht von dem bereits besteuerten Einkommen. Wer bereits einen gewissen Betrag an Einkommenssteuern bezahlt, sollte das gesparte Einkommen nicht noch zusätzlich als Vermögen besteuern müssen. Gleichzeitig sollten Bürger, die rein von ihrem Vermögen leben und keinerlei Einkommen versteuern, nicht per se von einer weiteren Steuersenkung profitieren, sondern ihren Beitrag an die öffentliche Infrastruktur leisten.

Ungeachtet kleiner Schönheitsfehler ist die Vorlage ausgewogen und führt trotz Mindereinnahmen zwischen 108 und 140 Millionen Franken pro Jahr zu keinerlei Leistungskürzungen. Profitieren werden alle natürlichen Personen, nicht aber die Unternehmen im Kanton, die ohnehin bereits von attraktiven Steuern profitieren. Steuern sind notwendig und gehören zwangsläufig zu einer demokratischen Gesellschaft. Auf Vorrat Steuern zu erheben wäre aber so, wie jeden Morgen präventiv Aspirin einzunehmen.

Joëlle Gautier, Kantonsrätin GLP, Nationalratskandidatin, Zug