Zug, 20. Oktober 2020
Die Teilrevision des Zuger Steuergesetzes ist eine gute Sache, da sie einen klaren Fokus auf die Entlastung des Mittelstandes und der Familien setzt. Die Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung ist wichtig, um Eltern finanziell zu entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Die hohen Kinderbetreuungskosten sind eine Herausforderung. Die Gesetzesänderung wird vielen Familien helfen.
Die Senkung der Vermögenssteuer und die Anpassung des Einkommenssteuertarifs bringen weitere Vorteile. Sie werden den Mittelstand stärken und die Attraktivität des Kantons Zug als Wohn- und Arbeitsort erhalten.
Die finanzielle Lage des Kantons Zug erlaubt es, diese Steuergesetzänderungen umzusetzen, ohne die öffentlichen Dienstleistungen zu schmälern. Schliesslich sollen die Steuern angesichts der sehr guten Finanzlage des Kantons nicht längerfristig auf Vorrat erhoben werden. Nachdem mit der Unternehmenssteuerreform der Fokus zuletzt auf den Unternehmen lag, soll nun die Zuger Bevölkerung steuerlich entlastet werden.
Es ist richtig, in die Zukunft zu investieren und die finanzielle Belastung der Bevölkerung zu reduzieren.
Manuel Lenz, Baar