Zug, 19. Oktober 2023

Die achte Teilrevision des Steuergesetzes im Kanton Zug hilft uns, die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken und die Herausforderungen einer sich abzeichnenden Rezession zu bewältigen.

Die Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung und der Kinderabzug entlasten die Familienbudgets in Zeiten steigender Preise. Dies kommt nicht nur den Familien zugute, sondern stärkt auch die Wirtschaft.

Die Senkung der Einkommenssteuersätze und der Vermögenssteuer ist ein weiterer Schritt, um die Kaufkraft zu stärken und einen Wohlstandsdämpfer zu vermeiden. Ein Ja wird dazu beitragen, Investitionen zu fördern und die finanzielle Belastung für die Bevölkerung zu reduzieren. Der Kanton Zug zeigt damit entschlossenes Handeln in schwieriger werdenden Zeiten.

Peter R. Hofmann, Oberägeri