Zug, 27. Oktober 2023
Der Kanton Zug hat die Chance, mit der vorgeschlagenen Steuergesetzänderung den Mittelstand und die Familien gezielt zu unterstützen.
- Die Erhöhung der Sozialabzüge, vor allem für die Kinderbetreuung, ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Belastung von Familien zu senken. Die Kinderbetreuungskosten sind sehr hoch und stellen viele Eltern vor die Herausforderung, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Mit der Steuergesetzänderung können sie u.a. von höheren Abzügen für die Dritt- und Eigenbetreuung profitieren.
- Auch die Senkung der Vermögenssteuer und die Anpassung des Einkommenssteuertarifs kommen dem Mittelstand zugute. Damit werden mehr Menschen in Zug von niedrigeren Steuersätzen profitieren und mehr Geld in der Tasche haben.
- Das ist nicht nur gerecht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll, denn mehr Konsum stärkt die Nachfrage und fördert die Wirtschaft im Kanton Zug.
Der Kanton Zug kann sich diese Steuergesetzänderung gut leisten, denn er steht finanziell auf äusserst soliden Beinen. Die erwarteten Ertragsüberschüsse in den nächsten Jahren geben uns den Spielraum, um diese Entlastungsmassnahmen umzusetzen, ohne die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu beeinträchtigen. Es ist an der Zeit, dass der Kanton Zug nicht mehr Steuern erhebt als nötig und seinen Bürgerinnen und Bürgern etwas zurückgibt.
Diese Steuergesetzänderung ist der richtige Weg dazu! Deshalb sagen die Zuger Wirtschaftskammer zusammen mit einem breit abgestützten Komitee bestehend aus FDP, SVP, Die Mitte, GLP, Gewerbeverband, AWG (Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft des Kantons Zug), BDS (Bund der Steuerzahler) und GZGU (Gruppe Zuger Generalunternehmer) Ja zur Steuergesetzänderung am 26. November 2023.
Markus Vogel, Rotkreuz
Vorstandsmitglied Zuger Wirtschaftskammer ZWK