Ausgangslage

Darum geht es bei der Volksabstimmung zur Änderung des Zuger Steuergesetzes vom 26. November 2023.

Die Änderung des Steuergesetzes soll die finanzielle Belastung der steuerzahlenden Zuger Bevölkerung reduzieren und die Gemeinden finanziell entlasten. Dabei profitiert insbesondere der Mittelstand. Mit der Gesetzesvorlage zum neuen Steuergesetz ist eine Erhöhung der persönlichen Abzüge sowie Abzüge für Kinderbetreuung, eine Senkung der Vermögenssteuer und eine moderate Anpassung des Einkommenssteuertarifs vorgesehen. Ausserdem sollen kleinere Anpassungen vorgenommen werden. Zudem fällt die Beteiligung am Nationalen Finanzausgleich (NFA) unserer Gemeinden durch diese Steuergesetzesrevision weg.

Senkung der Vermögenssteuer und Anpassung des Einkommenssteuertarifs.

Mit dem neuen Steuergesetz soll die gesamte steuerzahlende Bevölkerung finanziell gestärkt werden, indem die Vermögenssteuer gesenkt und eine moderate Anpassung des Einkommenssteuertarifs vorgenommen wird.

Wegfall des NFA-Anteils für die Gemeinden.

Durch den Wegfall des NFA-Anteils der Gemeinden erhalten diese einen beträchtlichen zusätzlichen finanziellen Spielraum für ihre jeweiligen gemeindlichen Herausforderungen.

Erhöhung der Abzüge.

Die Erhöhung der persönlichen Abzüge und eine Erhöhung der Kinderabzüge soll zu einer Entlastung bei den Familien führen.

Erhöhung des Freibetrags für Vereine und Stiftungen.

Mit einer Erhöhung des Freibetrags für Vereine und Stiftungen soll künftig mehr in deren Kassen bleiben. So steht mehr für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung.

Abstimmungsempfehlung von:

✅Regierungsrat

✅Kantonsrat

✅Gemeindepräsidentenkonferenz der zugerischen Gemeinden (GPK)

✅Finanzchefs der zugerischen Gemeinden

JA zur Änderung des Steuergesetzes

JA zum Zuger Steuerpaket sagen:

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Aktuell

Urnengang vom 26. November 2023

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Gemäss Gewerkschaften, Alternative-die Grünen, SP, Juso, Junge Alternative und CSP explodieren die Mieten bei Annahme der Änderung des Steuergesetzes.

Weder erzwungen noch überstürzt

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