Zug, 15. November 2023
In der Diskussion um das Zuger Steuergesetz braucht es eine Gesamtsicht: Steuern sind kein Selbstzweck, sondern bezwecken einen ausgeglichenen Staatshaushalt. Wenn der Kanton Zug über Jahre Überschüsse schreibt, sind diese über kluge Investitionen und über Steuererleichterungen der Gesellschaft zurückzugeben. Investiert wird ausreichend – gerade das geplante verstärkte Engagement des Kantons bei der familienexternen Kinderbetreuung oder die hohen Bildungsinvestitionen sind Beispiele dafür. Das erlaubt eine Steuersenkung, die – nach der letzten Revision der Unternehmensbesteuerung – nun richtigerweise den natürlichen Personen zukommt. Zusätzlich auch den Gemeinden, indem sie aus der Mitfinanzierung des nationalen Finanzausgleichs entlassen werden, was zu begrüssen ist. Wenn von linker Seite kritisiert wird, es würden mit den höheren Einkommen und Vermögen primär die Falschen profitieren, so ist auch hier eine Gesamtsicht wichtig: Im Kanton Zug tragen die finanzstärksten Steuerpflichtigen im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlich viel zur Finanzierung des Staatshaushaltes bei: So werden 95% der Vermögenssteuern von einem Fünftel der Steuerpflichtigen bezahlt. Und bei der Einkommenssteuer trägt ein Drittel rund zwei Drittel der Steuerlast (Zahlen gemäss Sozialbericht Kanton Zug 2022). Mit einer Anpassung der Tarifkurve im Sinne eines gleichmässigeren Verlaufs der ansteigenden Belastung (Progression) werden logischerweise diese Einkommen mehr entlastet, welche bisher die höchste Steuerlast trugen; dies ohne Mehrbelastung anderer, im Gegenteil: auch alle anderen werden entlastet, so durch die Erhöhung des persönlichen Abzuges oder der Kinderabzüge. Gerade in einer Zeit, in welcher die Haushalte durch die Inflation und die Krankenkassenprämien mehr belastet werden, ist dieses Steuerpaket in der Gesamtsicht geboten und anzunehmen.
Matthias Michel, Ständerat, Oberwil/ZG